© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
9.3 Kinderbeistand: Anforderungsprofil und Rolle im Verfahren
Bei dem Anforderungsprofil für Kinderbeistände wurden bewusst hohe Maßstäbe gesetzt. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass Kinder und Jugendliche gerade in den besonders schwierigen Lagen, in denen sie sich befinden, wenn Kinderbeistände mit ihnen arbeiten, eine qualitativ hochwertige Unterstützung bekommen sollen. § 104a Abs 1 Satz 3 AußStrG legt dabei fest, dass „nur Personen, die insbesondere nach ihrem Beruf, ihrer beruflichen Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen und ihrer Ausbildung für diese Tätigkeit geeignet sind“. Nach den Gesetzesmaterialien fallen darunter insbesondere Personen: • [Fußnote: ErläutRV 486 BlgNr 24. GP 5.]