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Dokument-ID: 1121674
5.4.1 Klage beim Arbeits- und Sozialgericht vs Beschwerde beim Verwaltungsgericht
Gegen den materiell-rechtlichen Bescheid des Entscheidungsträgers, mit dem über den Pflegegeldanspruch abgesprochen wurde (vgl §§ 27, 28 BPGG), kann Klage beim Arbeits- und Sozialgericht erhoben werden. § 65 Abs 1 Z 1 ASGG sieht vor, dass Rechtsstreitigkeiten über den Bestand, den Umfang oder das Ruhen eines Anspruchs auf Pflegegeldleistungen (…) Sozialrechtssachen sind. Es handelt sich um einen Fall der sukzessiven Kompetenz.