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Dokument-ID: 977003
1.2.3 Kompetenzen bei medizinischer Diagnostik und Therapie
Mit der GuKG-Novelle 2016 wurde der bisherige „mitverantwortliche Tätigkeitsbereich“ umbenannt, spezifiziert und aktualisiert. Von diesem Kompetenzbereich umfasst sind Maßnahmen, die von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege nach ärztlicher Anordnung eigenverantwortlich durchgeführt werden können. Aus haftungsrechtlicher Sicht ist die Systematik besser zu verstehen, wenn folgende rechtliche Überlegung miteinbezogen wird: