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Dokument-ID: 976995
1.2 Kompetenzen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege
Bis zur GuKG-Novelle 2016 waren die Aufgaben des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege in „Tätigkeitsbereiche“ unterteilt: eigenverantwortlicher Tätigkeitsbereich, mitverantwortlicher Tätigkeitsbereich, interdisziplinärer Tätigkeitsbereich, erweiterte und spezielle Tätigkeitsbereiche. Diese Bezeichnungen wurden nunmehr durch „Kompetenzbereiche des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege“ ersetzt, die gem § 13 GuKG folgende Kompetenzen umfassen: