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5.6.1 Grundsätzliches
Anwendungsbereich des KA-AZG
Eine wesentliche arbeitszeitrechtliche Rechtsgrundlage für den Krankenanstalts-Bereich stellt das Krankenanstalts-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG) dar. Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmern in nahezu sämtlichen Kranken- oder Kuranstalten, ausgenommen sind aber insb leitende Arbeitnehmer, denen maßgebliche Führungsaufgaben selbstverantwortlich übertragen sind. Das Gesetz enthält va Bestimmungen zur Arbeitszeit, zur Nachtarbeit und zu Ruhepausen sowie Ruhezeiten. Die Regelungen nehmen auf die Besonderheiten des Personals in Krankenanstalten Bedacht und weichen daher in manchen Punkten von den allgemeinen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (AZG) ab. Im Folgenden wird auf einige grundsätzliche Bestimmungen eingegangen, es bestehen aber zahlreiche (hier nicht dargestellte) Ausnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten.