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Dokument-ID: 1050942
7.8.2 Kündigung durch den Heimträger
Der Heimträger kann das Vertragsverhältnis gem § 27i Abs 1 KSchG nur aus wichtigem Grund schriftlich unter Angabe der Gründe und unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, im Fall der Z 1 (Einstellung oder wesentliche Einschränkung des Heimbetriebs) aber einer Frist von drei Monaten, zum jeweiligen Monatsende kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn