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Neu Dokument-ID: 1193734

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.4 Maßnahmen nach § 107 Abs 3 AußStrG

Voraussetzungen für Maßnahmen nach § 107 Abs 3 AußStrG • [Fußnote: RIS-Justiz RS0129700.

Maßnahmen nach § 107 Abs 3 AußStrG setzen (nur) die Erforderlichkeit, aber keine Kindeswohlgefährdung iSv § 181 Abs 1 ABGB voraus.

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