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Dokument-ID: 1108447
3.3 Medikamentöse Freiheitsbeschränkung
Einer besonderen Form des Rechtschutzes unterliegen medikamentöse Freiheitsbeschränkungen sowohl im Bereich der Anhaltung in psychiatrischen Anstalten gemäß UbG, als auch im Rechtschutzbereich des Heimaufenthaltsgesetzes bei Bewohnern von Pflege- und Behindertenheimen und nach § 2 Abs 2 HeimAufG iVm § 3 Abs 1a HeimAufG auch bei Minderjährigen in außerfamiliären Einrichtungen.