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Bernhard Rappert - Lorenz Schernthaner | Praxiswissen | Fachbeitrag

10 Medizinische Behandlung

Das Unterbringungsrecht regelt, wer für die Entscheidung über die Durchführung einer medizinischen Behandlung an einem nach dem UbG untergebrachten Patienten zuständig ist. Während der Unterbringung gehen die Bestimmungen des UbG den Regelungen des ABGB vor. Ist eine gerichtliche Entscheidung vorgesehen, dann ist stets das Unterbringungsgericht gemeint.

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