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Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.6.4 Nachtarbeit

Anspruch auf Versetzung auf Tagesarbeitsplatz

Als Nacht gilt (grundsätzlich) die Zeit zwischen 22:00 Uhr und 5:00 Uhr. Nachtarbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die

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