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Dokument-ID: 952823
5.9 Patientenverfügungen von Minderjährigen und vertretenen Personen
Eine Patientenverfügung kann nur höchstpersönlich errichtet werden – dies gilt auch für minderjährige oder sonst vertretene Personen.
Das PatVG kennt nur die Voraussetzung der Entscheidungsfähigkeit im Errichtungszeitpunkt, die einzelfallbezogen zu prüfen ist, jedoch keine Altersgrenzen.