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Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1.3 Pflegeteilzeit – Lohnsteuer, Sozialversicherung

Lohnsteuer

Bei der Pflegeteilzeit handelt es sich um die vereinbarte Herabsetzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit des Arbeitnehmers zum Zweck der Pflege oder Betreuung eines nahen Angehörigen gegen Aliquotierung des Entgelts.

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