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Dokument-ID: 1188732
5.5.2 Problemstellung in der GuKG-Novelle 2023
Durch die GuKG-Novelle 2016 wurde die Ermächtigung zur Weiterverordnung von Medizinprodukten in den bestimmten Bereichen berufsrechtlich geschaffen und durch die GuKG-Novelle 2023 auf die Erstverordnung erweitert und gleichzeitig umsetzbare sozialversicherungsrechtliche Regelungen geschaffen. Seit 01.01.2024 sind diese wirksam. Einige Regelungen zeigen sich in einigen Punkten jedoch nicht zukunftsorientiert: