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Dokument-ID: 1141483
9.4 Prüfung der Zulässigkeit von Beschränkungen
Antragslegitimation
Der Patient, der Vertreter und der Abteilungsleiter können die gerichtliche Überprüfung
- der Zulässigkeit einer Beschränkung der Bewegungsfreiheit,
- der Einschränkung der Kontakte zur Außenwelt und
- der Beschränkung eines sonstigen Rechts beantragen.