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Dorian Schmelz | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.5 Rechnungslegung (§ 165 ABGB, § 259 ABGB)

Eine gerichtliche Kontrolle der Verwaltung des Vermögens minderjähriger Personen erfolgt in erster Linie im Rahmen der Rechnungslegung.

Voraussetzungen einer Rechnungslegungspflicht (§ 165 ABGB, § 135 AußStrG)

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