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8.4 Rechte der Pflegepersonen
Pflegepersonen erhalten für die Übernahme der Betreuung eines Pflegekindes im Rahmen der vollen Erziehung zunächst eine finanzielle Abgeltung in Form des monatlich ausbezahlten Pflegeelterngeldes. Dieses soll die laufenden, regelmäßig wiederkehrenden Kosten für den Unterhalt des Pflegekindes abgelten und die Betreuungsleistung der Pflegepersonen vergüten. Die Höhe des Pflegeelterngeldes ist in den jeweiligen Landesgesetzen bzw konkret der auf dieser Grundlage in den Bundesländern erlassenen Pflegeelterngeldverordnungen unterschiedlich geregelt und je nach Alter des Kindes gestaffelt. Die Höhe kann hier von Bundesland zu Bundesland durchaus namhaft differieren, bspw wird für Pflegekinder vom vollendeten sechsten bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr ein Pflegeelterngeld (Stand: 02.07.2022) in Höhe von EUR 721,– in Vorarlberg, für Kinder bis vor Vollendung des 10. Lebensjahres von EUR 635,– in Niederösterreich und EUR 540,– in Wien (wobei es hier aber gewisse Sonderzahlungen und andere Beiträge gibt) geleistet.