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Bernhard Rappert - Lorenz Schernthaner | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1 Rechtsgrundlagen der stationären Aufnahme

Vertrag

Wenn jemand stationär im Krankenhaus aufgenommen wird, entsteht gewöhnlich ein entsprechender Vertrag zwischen dem Patienten und dem Krankenhaus bzw Arzt. Ein solcher Vertrag besteht aus mehreren Inhalten. Uns interessieren besonders zwei davon: Das Krankenhaus bietet die Aufnahme zwecks medizinischer Behandlung unter bestimmten Voraussetzungen an. Zu diesen Voraussetzungen zählt unter anderem das Einhalten der Stationsregeln. Ferner werden nach entsprechender Aufklärung bestimmte medizinische Behandlungsoptionen angeboten. Dieser Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Patient den Angeboten des Krankenhauses zustimmt.

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