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Florian Höllwarth | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.1.6 Sanktionen bei Nichtbefolgung einer Patientenverfügung

Strafrechtliche Folgen

Das Nichtbefolgen einer verbindlichen Patientenverfügung kann als eigenmächtige Heilbehandlung gem § 110 StGB gerichtlich strafbar sein. Jede Behandlung (nicht nur ein invasiver Eingriff, sondern auch medikamentöse Behandlung) ist nur mit Einwilligung des Patienten erlaubt.

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