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Bernhard Rappert - Lorenz Schernthaner | Praxiswissen | Fachbeitrag

15 Schadenersatzansprüche bei Rechtsverletzungen

Der Vollzug der Unterbringung stellt wie beschrieben einen Akt der „Hoheitsverwaltung“ dar. Das bringt eine ganz wesentliche Konsequenz mit sich:

Wird ein Patient durch das Setzen von rechtswidrigen Zwangsmaßnahmen oder durch das Unterlassen von gebotenen Maßnahmen geschädigt, dann kann er seine Schadenersatzansprüche im Rahmen des so genannten Amtshaftungsgesetzes gegen den Rechtsträger geltend machen.

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