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Neu Dokument-ID: 1140126

Konrad Stockinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.3 Schieds- und Schlichtungsstellen

Ist eine Vermittlung und Lösung zwischen den Parteien nicht möglich, wird die Schiedsstelle für Behandlungszwischenfälle der Ärztekammer für Oberösterreich angerufen. Die Ärztekammern der Bundesländer sowie die Zahnärztekammer haben jeweils Schieds- und Schlichtungsstellen eingerichtet, um behauptete Behandlungsfehler außergerichtlich abwickeln zu können und eine Einigung zwischen Arzt und Patient herbeizuführen.

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