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Dokument-ID: 1140126
13.3 Schieds- und Schlichtungsstellen
Ist eine Vermittlung und Lösung zwischen den Parteien nicht möglich, wird die Schiedsstelle für Behandlungszwischenfälle der Ärztekammer für Oberösterreich angerufen. Die Ärztekammern der Bundesländer sowie die Zahnärztekammer haben jeweils Schieds- und Schlichtungsstellen eingerichtet, um behauptete Behandlungsfehler außergerichtlich abwickeln zu können und eine Einigung zwischen Arzt und Patient herbeizuführen.