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Dokument-ID: 952849
2.1 Schlichtungsverfahren
Im Kernbereich des Tätigkeitsfeldes, der Unterstützung der außergerichtlichen Schadensregulierung bzw Streitbeilegung bei behaupteten Behandlungszwischenfällen, wird in der Regel so vorgegangen, dass seitens der jeweiligen Patientenanwaltschaft/-vertretung zunächst darauf hingewirkt wird, die Krankengeschichte oder sonstige erforderliche Unterlagen und Stellungnahmen der betroffenen Ärzte oder Pflegepersonen bzw Krankenanstalten einzuholen, um vorab eine objektive Prüfung und Sichtung durchführen zu können.