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Dokument-ID: 1144973
17.3.7 Sonderregelungen für Jugendliche
Für Jugendliche und junge Erwachsene (Personen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) gelten deutlich strengere Einweisungskriterien.
Die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum kommt ab 1. September 2023 nur mehr bei Anlasstaten in Betracht, die mit lebenslanger oder zumindest bis zu zehn oder mehr Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind.