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Dokument-ID: 1115474
5.6.7 Sonstiges (Pflichten des Arbeitgebers, Zustimmung zur Arbeitszeitverlängerung, Strafbestimmungen)
Aushang- und Aufzeichnungspflicht
Aushang über Diensteinteilung
Der Arbeitgeber hat in jeder Organisationseinheit an geeigneter, für die Arbeitnehmer leicht zugänglicher Stelle einen Aushang über die Diensteinteilung gut sichtbar anzubringen oder den Arbeitnehmern mittels eines sonstigen Datenträgers samt Ablesevorrichtung, durch geeignete elektronische Datenverarbeitung oder durch geeignete Telekommunikationsmittel zugänglich zu machen.