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Dokument-ID: 1081762
6.1 Überblick
Anwendungsfall
Unter einer gesetzlichen Erwachsenenvertretung ist die Vertretung durch nächste Angehörige in Fällen, in welchen die betroffene Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung ihrer Entscheidungsfähigkeit bestimmte im Gesetz genannte Angelegenheiten nicht ohne Gefahr eines Nachteils für sich selbst besorgen kann, zu verstehen.