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Dokument-ID: 952813
5.4 Unwirksame Patientenverfügungen
Das PatVG nimmt für sich in Anspruch, auch die Wirksamkeit von verbindlichen und anderen Patientenverfügungen zu regeln (§ 1 Abs 1 PatVG), wobei mit „Wirksamkeit“ die Gültigkeit (und damit die rechtliche Relevanz für alle am Geschehen Beteiligten) gemeint ist.