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Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.4.4 Urteil und Rechtsmittel

Ziffernmäßige Angabe

Im Urteil in Pflegegeldsachen ist die Wendung „im gesetzlichen Ausmaß“ trotz der Bestimmung des § 82 ASGG nicht zulässig, weil die Höhe des jeweiligen Pflegegeldes in den einzelnen Stufen im Gesetz genau ziffernmäßig festgelegt ist und dieser ziffernmäßige Betrag urteilsmäßig auszuwerfen ist (RS0111126 = OGH 15.12.1998, 10 ObS 393/98m).

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