© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1121678
5.4.5 Verfahrenskosten
Aus § 77 ASGG ergibt sich, dass die Kosten des Gerichtsverfahrens (einschließlich der Gebühren für Sachverständige, nicht aber durch Mutwillen, Verschleppung oder Irreführung verursachte Verfahrenskosten) unabhängig vom Verfahrensausgang der Versicherungsträger zu tragen hat. Damit ist neben dem vorgeschalteten Verfahren vor dem Entscheidungsträger (vgl § 359 Abs 1 ASVG) auch das Gerichtsverfahren prinzipiell kostenlos.