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Dokument-ID: 1013406
3.3.2 Vertragsbeziehungen im Belegarztsystem (OGH 18.10.2005, 10 Ob 235/03m)
Zur Rechtsposition des Belegarztes nahm der Oberste Gerichtshof in der folgenden Entscheidung in allgemeiner Hinsicht wie folgt Stellung:
Die im Belegarztvertrag erkennbare Aufgabenteilung führt gegenüber dem Patienten zu einer entsprechenden Aufspaltung der Leistungspflichten des Belegarztes einerseits und des Belegspitals andererseits. Dementsprechend bestehen im Belegarztsystem (im Regelfall) mannigfache Vertragsbeziehungen: