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Christoph Arbeithuber | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3.2 Vertragsbeziehungen im Belegarztsystem (OGH 18.10.2005, 10 Ob 235/03m)

Zur Rechtsposition des Belegarztes nahm der Oberste Gerichtshof in der folgenden Entscheidung in allgemeiner Hinsicht wie folgt Stellung:

Die im Belegarztvertrag erkennbare Aufgabenteilung führt gegenüber dem Patienten zu einer entsprechenden Aufspaltung der Leistungspflichten des Belegarztes einerseits und des Belegspitals andererseits. Dementsprechend bestehen im Belegarztsystem (im Regelfall) mannigfache Vertragsbeziehungen:

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