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Neu Dokument-ID: 974103

Rose-Marie Rath - Miriam Urak - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.8.3 Verwaltungsübertretungen – Verkehrsstrafen

Eine Verwaltungsübertretung begeht, wer einer Verwaltungsvorschrift zuwiderhandelt. Bestraft werden kann eine Verwaltungsübertretung nach § 1 Abs 1 VStG nur dann, wenn sie vor ihrer Begehung mit Strafe bedroht war.

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