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Dokument-ID: 974103
9.8.3 Verwaltungsübertretungen – Verkehrsstrafen
Eine Verwaltungsübertretung begeht, wer einer Verwaltungsvorschrift zuwiderhandelt. Bestraft werden kann eine Verwaltungsübertretung nach § 1 Abs 1 VStG nur dann, wenn sie vor ihrer Begehung mit Strafe bedroht war.