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1.1 Von der Entmündigung zur Sachwalterschaft zur Erwachsenenvertretung
Durch die beständig steigende Lebenserwartung unserer Bevölkerung sind vor allem die Betreuung, der Schutz und die Förderung von alten und/oder beeinträchtigten Menschen in den Vordergrund gerückt. Sind diese Personen psychisch krank oder geistig behindert und somit nicht mehr in der Lage, ihre Geschäfte ohne einen Nachteil für sich selbst zu besorgen, gäbe es die Möglichkeit, ihnen einen Sachwalter zur Seite zu stellen. Dieser übernimmt sodann die gesetzliche Vertretung der betroffenen Person. • [Fußnote: Vgl https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/290/Seite.2900100.html.]