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Dokument-ID: 1139951
2 Voraussetzungen für eine Unterbringung
Bei einer zwangsweisen Einweisung und allfälligen Aufnahme in einer psychiatrischen Abteilung stellt sich die zentrale Frage, unter welchen Voraussetzungen diese überhaupt rechtlich zulässig ist. Daher ist im Vollzug des UbG zu unterschiedlichen Zeitpunkten immer wieder von den jeweils verantwortlichen Personen zu prüfen, ob tatsächlich die materiellen Voraussetzungen gem § 3 UbG erfüllt sind.