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Vorwort des Verlages
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser!
Seit 1. Juli 2018 ist das 2. Erwachsenenschutzgesetz in Kraft. Damit erhalten Personen, die bis dahin von einem Sachwalter oder Angehörigen vertreten wurden, mehr Autonomie. Ihr Alltag als Erwachsenenvertreter, Angehöriger, Richter, Pfleger oder Arzt ändert sich dadurch grundlegend.
Vertretungseinrichtungen, Krankenhäuser, Pflegeheime sowie Ärzte und Angehörige der Gesundheitsberufe müssen neue Regeln für die Behandlung und Pflege psychisch kranker oder beeinträchtigter Personen beachten. Stärker als bisher sind dabei die Wünsche vertretener, aber äußerungsfähiger Personen, zB nach Verschwiegenheit, zu berücksichtigen. Aber auch für die Aufklärung über Diagnose und Therapie und die Beurteilung der Entscheidungsfähigkeit gelten neue komplexe Regeln.
Für Rechtgsanwälte und Notare bringen die neuen Regeln zum Vertretungsrecht im Rahmen der Erwachsenenvetretung zahlreiche offene Fragen, unter anderem wie etwa die Gerichte den bereits erwähnten, neu eingeführten Begriff der Entscheidungsfähigkeit auslegen werden.
Gerichte sehen sich durch die Novelle neuen Aufgaben und Herausforderungen gegenüber: Anders als bisher werden auch vertretende Angehörige einer gerichtlichen Kontrolle unterstellt. Bei gerichtlicher Erwachsenenvertretung können bestimmte Handlungen unter Genehmigungsvorbehalt gestellt wereden, bei Meinungsverschiedenheiten über die medizinische Behandlung eines nicht entscheidungsfähigen Patienten und seines Vertreters muss nunmehr das Gericht angerufen werden uvm.
Im vorliegenden Handbuch erhalten Sie ausführliche Informationen sowohl für die seit Juli 2018 geltende Rechtslage. Zahlreiche Praxistipps und Beispiele sowie einige praxisnahe Muster erleichtern Ihnen dabei den Arbeitsalltag.
Den gesamten Inhalt Ihres Handbuchs finden Sie auch im OnlineBuch unter www.forum-media.at/vertretungundunterbringung. Nutzen Sie die Suchfunktion und finden Sie benötigte Inhalte noch schneller. Die enthaltenen Muster können Sie als Worddatei herunterladen und direkt an Ihre Bedürfnisse anpassen.
Viel Erfolg mit Ihrem Handbuch „Vertretung und Unterbringung“ wünscht Ihnen

DI Ulrike Raich
Geschäftsführerin
PS: Alle personenbezogenen Begriffe in diesem Handbuch richten sich selbstverständlich gleichermaßen an Männer und Frauen, auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet wird.