© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 681713

Nikolaus Herdega | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.2 Wann liegt eine Freiheitsbeschränkung vor?

Tatbestand Freiheitsbeschränkung

Der Tatbestand „Freiheitsbeschränkung“ wird vom Gesetz sehr weit gezogen. Als Freiheitsbeschränkung gilt jede Unterbindung der Möglichkeit der Ortsveränderung gegen oder ohne den Willen des Betroffenen (§ 3 Abs 1 HeimAufG). Sobald daher die Bewegungsmöglichkeit auf einen begrenzten Bereich eingeschränkt wird, von dem sich der Betroffene nicht mehr fortbewegen kann, liegt Freiheitsbeschränkung vor.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Handbuch Vertretung und Unterbringung in unserem Shop! Zum Shop