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Florian Höllwarth | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.1.1 Welche medizinischen Behandlungen können abgelehnt werden?

Personen können mit einer Patientenverfügung jede von einem Arzt vorzunehmende diagnostische, therapeutische, rehabilitative, krankheitsvorbeugende oder schmerzlindernde Maßnahme ablehnen. Sie können aber auch jene Maßnahmen, die auf ärztliche Anordnung hin von anderen gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen durchgeführt werden, ablehnen, dass dabei in Ihre körperliche Integrität eingegriffen wird, ist nicht Voraussetzung.

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