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Dokument-ID: 952775
5.2.2 Wirkung
Das Wesen einer verbindlichen Patientenverfügung besteht darin, dass sie den behandelnden Arzt und sonstige Beteiligte (zB Pflegekräfte, Erwachsenenvertreter, Angehörige) im gleichen Maße bindet wie die aktuelle Behandlungsverweigerung eines entscheidungsfähigen Patienten.