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Dokument-ID: 952778
5.2.3 Wirkungsdauer, Erneuerung der Patientenverfügung
Befristete Verbindlichkeit
Grundsatz: | Eine verbindliche Patientenverfügung verliert seit Inkrafttreten der PatVG-Novelle 2018 nach Ablauf von 8 Jahren ab Errichtung ihre Verbindlichkeit (§ 7 Abs 1 PatVG). |
Ausnahme: | Der Patient kann eine kürzere Frist für die Verbindlichkeitsdauer bestimmen. |