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Neu Dokument-ID: 952778

Claudia Schossleitner - Petra Siegel - Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2.3 Wirkungsdauer, Erneuerung der Patientenverfügung

Befristete Verbindlichkeit

Grundsatz:

Eine verbindliche Patientenverfügung verliert seit Inkrafttreten der PatVG-Novelle 2018 nach Ablauf von 8 Jahren ab Errichtung ihre Verbindlichkeit (§ 7 Abs 1 PatVG).

Ausnahme:

Der Patient kann eine kürzere Frist für die Verbindlichkeitsdauer bestimmen.

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