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Dokument-ID: 1141822
6.2.2 Wirkungskreis des Vorsorgebevollmächtigten
Welche Aufgaben der Vorsorgebevollmächtigte zu besorgen hat, ergibt sich vor allem aus seinem Wirkungsbereich. Das sind die einzelnen oder Arten von Angelegenheiten, für die er vertretungsbefugt ist. Der Wirkungsbereich ergibt sich je nach Vertretungsform aus der individuellen Vollmacht (Vorsorgevollmacht).