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3.5.9 Zeitpunkt der Aufklärung (OGH 24.01.2018, 3 Ob 229/17y)
Bezüglich des Zeitpunktes der Aufklärung hat der Oberste Gerichtshof in der Entscheidung vom 24.01.2018, 3 Ob 229/17y, die schon bisher mehrfach judizierte Auffassung wiederholt, dass grundsätzlich bei Operationen eine am Vortag der Operation erfolgte Aufklärung rechtzeitig ist. Im konkreten Fall war ein Patient aufgrund eines Arztbriefs davon ausgegangen, dass nur ein minimal-invasiver Eingriff erfolgen werde; er wurde aber am Vortag der Operation darüber aufgeklärt, dass ein größerer Eingriff als zunächst erwartet vorgenommen werde. Diese Aufklärung wurde – bezogen auf den Zeitpunkt der Aufklärung – als rechtzeitig qualifiziert.