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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1.2 Zum einzelnen Betreuungsaufwand bzw zur einzelnen Hilfsverrichtung

Tägliche Körperpflege

Die tägliche Körperpflege umfasst Gesicht- und Händewaschen, notdürftige Reinigung des Ober- und Unterkörpers am Waschbecken mittels Waschlappen, Zähneputzen, Frisieren, Rasieren. Benötigt die pflegebedürftige Person Hilfe bei der täglichen Körperpflege, umfasst dies auch die Ganzkörperreinigung durch Duschen oder Wannenvollbad. Zumutbar ist die Verwendung einfacher Hilfsmittel (wie zB Sitzgelegenheit vor dem Waschbecken, Verwendung kleiner oder nur teilweise gefüllter Gefäße zum Zu- und Abtransport von Wasser, falls kein Fließwasser vorhanden ist). Die Verwendung nicht einfacher Hilfsmittel ist nur dann zumutbar, wenn diese tatsächlich vorhanden sind (zB Badewannenlift).

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