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Dokument-ID: 1013432
3.6.1 Zweck der ärztlichen Dokumentationspflicht (OGH 04.11.2010, 8 Ob 123/10m)
Die sorgfältige Dokumentation ist eine wesentliche Nebenpflicht beim ärztlichen Behandlungsvertrag. Im Zweifel wird vermutet, dass nicht dokumentierte Maßnahmen nicht gesetzt wurden. Steht aber fest, welche (richtige) Behandlung erfolgte, so zieht ein bloßer Dokumentationsmangel jedoch keine haftungsrechtlichen Folgen nach sich. Aus einer von vielen Entscheidungen des OGH zu diesem Themenkreis: