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Neu Dokument-ID: 1026093

Nikolaus Herdega | Muster | Checkliste

5.4 Fallprüfungsschema für die Zulässigkeit einer freiheitsbeschränkenden Maßnahme nach HeimAufG

  • Patient befindet sich in einer Einrichtung, die dem HeimAufG unterliegt?
    • NEIN – keine Anwendung des HeimAufG
    • JA
  • Prüfung, ob die geplante Maßnahme überhaupt eine Freiheitsbeschränkung darstellt
    • NEIN – keine Anwendung des HeimAufG
    • JA
  • Prüfung anhand eines ärztlichen Dokuments, ob eine psychische Erkrankung oder geistige Behinderung vorliegt
    • NEIN – geplante Maßnahme ist nicht zulässig
    • JA
  • Liegt eine rechtswirksame Zustimmung des Betroffenen vor?
    • JA – geplante Maßnahme ist zulässig, stellt zwar keine Freiheitsbeschränkung iSd HeimAufG dar, ist jedoch dennoch dokumentations- und meldepflichtig
    • NEIN
  • Liegt aufgrund der psychischen Erkrankung/geistigen Behinderung eine Gefährdung für Leib und Leben des Betroffenen selbst oder anderer Personen vor?
    • NEIN – geplante Maßnahme ist nicht zulässig
    • JA
  • Ist die Beschränkung für länger als 48 Stunden geplant bzw absehbar?
    • NEIN – Einholung eines ärztlichen Dokuments nicht notwendig
    • JA – Einholung eines ärztlichen Dokuments unverzüglich veranlassen
  • Ist die geplante Maßnahme geeignet und unerlässlich zur Gefahrenabwehr und ist sie verhältnismäßig?
    • NEIN – geplante Maßnahme ist nicht zulässig
    • JA
  • Bestehen zur geplanten Maßnahme schonendere und damit weniger beschränkende Betreuungsmöglichkeiten?
    • JA – geplante Maßnahme ist nicht zulässig
    • NEIN
  • Liegt die Anordnung einer für die konkret geplante Maßnahme anordnungsbefugten Person vor bzw bin ich selbst anordnungsbefugt?
    • NEIN – geplante Maßnahme ist nicht zulässig
    • JA
  • Wurde der Betroffene über die geplante Maßnahme aufgeklärt?
    • NEIN – geplante Maßnahme ist nicht zulässig
    • JA
  • Wurden alle Dokumentationserfordernisse eingehalten?
    • NEIN – geplante Maßnahme ist nicht zulässig
    • JA – geplante Maßnahme ist zulässig und kann umgesetzt werden
  • Wurde der Einrichtungsleiter von der Freiheitsbeschränkung unverzüglich in Kenntnis gesetzt und hat dieser seine Meldepflichten – insbesondere gegenüber der Bewohnervertretung – erfüllt?
    • NEIN – durchgeführte Maßnahme ist nicht zulässig, bis alle Meldepflichten erfüllt sind
    • JA
  • Maßnahme ist zulässig, solange bei regelmäßigen Überprüfungen die Voraussetzungen dafür weiterhin gegeben sind bzw bis das Gericht allenfalls deren Unzulässigkeit per Beschluss festgestellt hat.

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