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9 Anzeigepflicht von Angehörigen von Gesundheitsberufen bei Gewaltverdacht
Einleitung
Die Basis für eine erfolgreiche und angenehme medizinische wie auch immer geartete Behandlung ist eine klar definierte und ausgewogene Beziehung zwischen dem Patienten und der behandelnden Person. Diese Basis schaffen im Allgemeinen die Patientenrechte; im Speziellen ist hier natürlich die Schweigepflicht (auch als Berufsgeheimnis bezeichnet) der behandelnden Person entscheidend. Ohne eine entsprechende Verschwiegenheitsregelung wäre ein vertrauensvoller Behandlungsvorgang nur schwer denkbar, wird es in der Beziehung Patient-Behandler doch regelmäßig um höchst sensible persönliche (Gesundheits-)Angelegenheiten gehen. Diese haben stets einen erhöhten Schutzwert (siehe etwa die Klassifizierung von Gesundheitsdaten nach der DSGVO als besonders schutzwürdige Daten).