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Dokument-ID: 1141833
§ 3 VStG
Die Zurechnungsfähigkeit iSd § 3 Abs 1 VStG bildet eine unbedingte Voraussetzung der Strafbarkeit. Ob aber von einer mangelnden Zurechnungsfähigkeit zur Tatzeit ausgegangen werden kann, kann – wenn Indizien in dieser Richtung vorliegen – nur durch ein medizinisches Sachverständigengutachten hinreichend geklärt werden (VwGH 2010/02/0122).