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Kommentar

§ 39 VStG

Voraussetzungen des Abs 1

§ 39 VStG ergänzt die Bestimmungen §§ 17 und 18 VStG, welche die Zulässigkeit des Verfalls regeln. § 39 VStG soll den als Strafe drohenden Verfall von Gegenständen – durch den zwangsweisen Entzug (VwGH 26.4.1993, 90/10/0076) sicherstellen.

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