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Neu Dokument-ID: 1141940

Kommentar

§ 43 VStG

Vernehmung des Beschuldigten in mündlicher Verhandlung

Neben den Bestimmungen des VStG sind ergänzend auch die allgemeinen Bestimmungen der §§ 40,43 und 44 AVG anzuwenden (§ 24 VStG).

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