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Kommentar

§ 44b VStG

§ 44b VStG dient der Umsetzung des Art 3 Abs 1 lit b der Richtlinie Rechtsbelehrung, wonach der Beschuldigte entweder mündlich oder schriftlich über einen etwaigen Anspruch auf unentgeltliche Rechtsberatung und die Voraussetzungen für diese Rechtsberatung zu belehren ist.

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