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4.1 Allgemein
Das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) regelt die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei. Die Aufgaben der Sicherheitspolizei bestehen aus der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit (ausgenommen die örtliche Sicherheitspolizei) und aus der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht. Die Aufgaben im Rahmen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit umfassen die Gefahrenabwehr, den vorbeugenden Schutz von Rechtsgütern, die Fahndung, die sicherheitspolizeiliche Beratung und die Streitschlichtung. Hiebei haben sie auf das Interesse des Einzelnen, seine Menschen- und Freiheitsrechte auszuüben, besonders Bedacht zu nehmen.