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Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.3 Die Anonymverfügung

Die Anonymverfügung gem § 49a VStG ist das zweite verwaltungsstrafverfahrensrechtliche Instrument, welches zur Verfahrensverkürzung herangezogen werden kann; es findet vor allem im Verkehrsstrafrecht häufig Anwendung.

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