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Neu Dokument-ID: 1141182

Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

1 Fristen VStG

Stichwort

Anspruch/Pflicht/Tätigkeit

Frist

Fristbeginn

Rechtsgrundlage

Anmerkung

Anhaltung

Anhaltung eines Festgenommenen

24 Std

Festnahme

§ 36 Abs 1 VStG

 

Anonymverfügung

Einzahlung des Strafbetrages einer Anonymverfügung mittels Beleg

4 W

Ausfertigung der Anonymverfügung

§ 49a Abs 6 VStG

 

Anonymverfügung

Löschung der Daten einer Anonymverfügung

6 M

Einzahlung des Strafbetrages oder Gegenstandsloswerdung

§ 49a Abs 8 VStG

 

Aufschub und Unterbrechung des Strafvollzuges

Aufschub und Unterbrechung des Strafvollzuges

Mind 6 M*

 

§ 54a Abs 3 VStG

*Wenn er während der letzten sechs Monate schon ununterbrochen sechs Wochen wegen einer von einer Verwaltungsbehörde verhängten Strafe in Haft war

Ehrenkränkung

Strafantrag des Verletzten wegen Ehrenkränkung

6 W

Kenntnis des Verletzten über die Verwaltungsübertretung und die Person des Täters

§ 56 Abs 1 VStG

 

Schwangerschaft in Haft

Vollzug einer Haftstrafe nach Schwangerschaft oder Entbindung der Bestraften

bis zum Ablauf der 8. Woche*

Entbindung

§ 54 Abs 2 VStG

*darüber hinaus so lange auszusetzen, als sich das Kind in ihrer Pflege befindet, höchstens aber bis zum Ablauf eines Jahres nach der Entbindung

Sicherheitsleistung

Freiwerden der Sicherheitsleistung

12 M*

 

§ 37 Abs 4, § 37a Abs 5 VStG

*Wenn in dieser Zeit nicht ihr Verfall ausgesprochen wird

Strafverfügung

Einspruch gegen eine Strafverfügung

2 W

Zustellung der Strafverfügung

§ 49 Abs 1 VStG

 

Vollstreckung von Geldstrafen

Bezahlen von Geldstrafen

2 W*

Nach Eintritt der Rechtskraft

§ 54b Abs 1 VStG

*Erfolgt binnen dieser Frist keine Zahlung, kann sie unter Setzung einer angemessenen Frist von höchstens zwei Wochen eingemahnt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Unrechtsfolge zu vollstrecken.

Vollstreckungsverjährung

Verjährung der Vollstreckung einer rechtskräftig verhängten Strafe

3 J

Rechtskräftige Verhängung der Strafe

§ 31 Abs 2, 3 VStG

 

Wiederaufnahme des Verfahrens

Wiederaufnahme eines durch Einstellung abgeschlossenen Strafverfahrens zum Nachteil des Beschuldigten

1 J*

Einstellung des Verfahrens

§ 52 VStG, 31 VStG

*Ohne Verfolgungshandlung

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