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Neu Dokument-ID: 1183270

Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.3 Immissionsschutzgesetz – Luft

Ziele des Gesetzes

Ziele des Immissionsschutzgesetzes – Luft (IG-L) sind

  1. der dauerhafte Schutz der Gesundheit des Menschen, des Tier- und Pflanzenbestands, ihrer Lebensgemeinschaften, Lebensräume und deren Wechselbeziehungen sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Luftschadstoffen sowie der Schutz des Menschen vor unzumutbar belästigenden Luftschadstoffen;
  2. die vorsorgliche Verringerung der Immission von Luftschadstoffen und
  3. die Bewahrung der besten, mit nachhaltiger Entwicklung verträglichen Luftqualität in Gebieten, die bessere Werte für die Luftqualität aufweisen als die in den Anlagen 1, 2 und 5 oder in einer Verordnung gem § 3 Abs 5 genannten Immissionsgrenz- und -zielwerte, sowie die Verbesserung der Luftqualität durch geeignete Maßnahmen in Gebieten, die schlechtere Werte für die Luftqualität aufweisen als die in den Anlagen 1, 2 und 5 oder in einer Verordnung gem § 3 Abs 5 genannten Immissionsgrenz- und -zielwerte.

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